Die Leitung der Gemeinde

28 Juni, 2021

Kategorie: Erbauung

Die Leitung der Gemeinde



Wenn wir über die Leitung der Gemeinde oder über Gemeinde- und Kirchenverbände bzw. Denominationen sprechen, dann entdecken wir, dass dies ein höchst umstrittenes und kontroverses Thema ist. Es ist interessant zu beobachten, dass das Neue Testament sich nicht sehr konkret über eine Denomination äußert. Es gibt uns keine detaillierten Anweisungen, wie es dies bezüglich vieler anderer Lehren sehr wohl tut. Zweifellos lag das daran, dass das Neue Testament geschrieben wurde, als die meisten der Apostel noch am Leben waren – und sie und die Propheten vermochten die Gemeinde zu belehren und zu lenken. Wenn wir jene Teile des Neuen Testaments lesen, die zuletzt geschrieben wurden – wie zum Beispiel die Pastoralbriefe –, so finden wir darin eine deutliche Zunahme an Belehrungen über die Gemeindeleitung und Gemeindestruktur, was natürlich genau dem entspricht, was man auch erwarten würde. Selbst schon in der Apostelgeschichte sehen wir, wie die Apostel Älteste einsetzten und ihnen Anweisungen darüber erteilten, wie das Gemeindeleben geordnet sein sollte. Obwohl wir also nur wenig spezielle Belehrungen darüber finden, haben wir deutliche Anzeichen dafür, dass eine Ordnung im Zusammenhang mit der Gemeindeleitung immer notwendiger wurde.

Was die Verwirrung für uns in unserer Zeit und Generation verursacht, ist die Tatsache, dass nach der Zeit der Apostel und Propheten und nach der Zeit ihrer direkten Belehrung innerhalb der Heiligen Schrift die Gemeinde bzw. Kirche selbst begann, Dinge zu tun und hinzuzufügen, die nicht immer in der Bibel wiedergefunden werden können, und dass sie damit eine Tradition schuf, die oftmals sogar im klaren Widerspruch zur Schrift stand.

Welches sind nun die Hauptideen hinsichtlich der Gemeindeleitung, die sich über die Jahrhunderte in den Gemeinden gehalten haben?

 

Verschiedene Auffassungen über die Leitung der Gemeinde 

1. Gemeinde ohne jegliche Leitung

Als Erstes hat es solche Menschen gegeben, die gar keine Gemeindeleitung zu brauchen meinten, und es gibt auch heute Christen, die immer noch Vertreter dieser Auffassung sind. Sie sagen, dass keine Notwendigkeit für eine Gemeindeleitung als solche bestehe, weil alle Glieder der Gemeinde, wenn sie zusammenkämen, dem Geist gehorsam seien. 

Ich möchte nun ganz offen zugeben, dass vieles für diese Auffassung spricht. Leider beschloss die christliche Kirche, als das Römische Reich christianisiert wurde, sich »Christenheit« zu nennen und dabei viele Gedanken und Ideen vom Römischen Reich zu übernehmen – einschließlich seines Regierungssystems. Und ich kann für mich selbst – das möchte ich ganz deutlich und klar zugeben – keine Art Gemeinde im Sinn der heutigen römisch-katholischen Kirche in der Heiligen Schrift entdecken. Ich stellte diese Frage einmal einem römisch-katholischen Priester, mit dem ich über diese Dinge diskutierte. Ich sagte: »Seien Sie mal ganz ehrlich: Können Sie Ihre Kirche, so wie sie heute ist, im Neuen Testament wiederfinden?« Und er gestand, dass er dies nicht könne. Natürlich fügte er dann hinzu – so wie es viele tun –:

»Allerdings hat es auch danach noch Offenbarungen gegeben.« Und die römisch-katholische Kirche setzt ihre Offenbarungen bzw. Tradition der Heiligen Schrift gleich.

Nun können wir sehr gut verstehen, dass eine Reaktion gegen diese Vermischung von Kirche und Staat, gegen die Erhebung von Ämtern und Hierarchien und gegen die Machtgier aufkam. Es ist sehr leicht nachvollziehbar, dass Menschen so heftig dagegen reagiert haben, dass sie sogar sagten: »Ich glaube, dass gar keine Gemeindeleitung nötig ist, denn jede Gemeindeleitung ist gefährlich. Wenn man einen Menschen über andere erhebt, dann wird er bald etwas zu dem hinzufügen, was man ihm gegeben hat, und am Ende hat man eine gewaltige Organisation, die das Leben und Wirken des Geistes unterdrücken wird.« Sie sagen, dass eine Organisation immer den Geist töte. Die Gemeinde wird so komplex, so engstirnig und steif, dass der Heilige Geist keine Gelegenheit zum Wirken mehr erhält. Historisch hatte das zur Folge, dass immer dann, wenn es eine Erweckung gab, diese fast unweigerlich zur Gründung einer neuen Denomination geführt hat, weil das Alte, die vorherige Gemeinde, das Neue nicht in ihrem Schoß halten konnte. Es war zu lebendig, ein störendes Element; und Menschen, die zuvor an alte kirchliche Strukturen gebunden waren, fanden sich ausnahmslos außerhalb derselben wieder.

Man kann also einige Argumente für diese Weigerung, eine Gemeindeleitung anzunehmen, ins Feld führen. Dennoch frage ich mich, ob man bei dieser Auffassung wirklich von allem Kenntnis genommen hat, was in der Heiligen Schrift gelehrt wird – ob nun dort auf bestimmte Ämter hingewiesen wird oder auf Funktionen, die diesen Ämtern zugeschrieben werden.

Vielleicht besteht das letzte schlagkräftige Argument darin, dass es eine Sache ist, dass man gar keine Führung zu brauchen meint, dass es aber eine ganz andere Sache ist, eine Gemeinde zu haben, in der es auch in der Praxis keine Leiter gibt. Führung ist unvermeidlich, und wenn man sie nicht offiziell ernennt, wird sich irgendjemand der Sache annehmen und dafür sorgen, dass es selbsternannte Leiter gibt. Wenn wir also schon eine Gemeindeleitung haben müssen, dann sollten wir sie auf die Lehre der Heiligen Schrift gründen.

 

2. Gemeinde unter der Leitung des Staates

Die nächste Theorie im Hinblick auf die Gemeindeleitung wird von solchen aufgestellt, die an der erastianischen Auffassung festhalten, bedeutet, dass die Kirche ein Funktionszweig des Staates sei und dass deshalb der Staat die Kirche regiere. Der Staat ernennt die Amtsträger der Kirche, insbesondere die hohen Würdenträger, die dann wiederum andere einsetzen. Dem örtlichen Prediger ist überhaupt keine Machtbefugnis gegeben. Das gewöhnliche Gemeindemitglied hat nur ein sehr geringes Mitspracherecht. Schließlich wird auch die Gemeindezucht vom Staat ausgeübt, und die Gemeinde hat nicht einmal die Befugnis, einen Ausschluss vorzunehmen. Der erastianische Gedanke findet sich in der ehemaligen Auffassung der evangelisch-lutherischen Kirche wieder.

 

3. Gemeinde unter der Leitung von Bischöfen

Die nächste Auffassung ist das episkopale System – die Meinung, eine bischöfliche Gemeindeleitung nötig zu haben. Die Verfechter dieser Auffassung lehren, dass Christus Selbst die Sorge für die Gemeinde gewissen Männern anvertraut habe, einer »Abordnung« oder dem »Bischofsgremium«, dessen Mitglieder Nachfolger der Apostel in einer direkten geistlichen Amtsfolge seien. Es handelt sich dabei um die Lehre, dass Christus die Apostel angewiesen habe, dass sie ihre Ämter und deren Aufstellung durch die Ernennung von Bischöfen fortsetzen sollten, und dass die Gemeindeleitung ausschließlich auf Bischöfe beschränkt bleiben müsse. Dies wird von allen episkopalen Kirchen gelehrt. Auch hier haben die Mitglieder in der Ordnung des Gemeindelebens ein wirklich sehr eingeschränktes Mitspracherecht.

Was sollen wir davon halten? Nun, alles, was ich dazu anmerken würde, ist, dass im Neuen Testament überhaupt kein Unterschied zwischen dem Ältesten und dem Bischof besteht – dass die Begriffe Bischof, Ältester und Presbyter austauschbar sind. So sagt beispielsweise der Apostel Paulus, als er an die Gemeinde in Philippi schreibt: »Paulus und Timotheus, Knechte Jesu Christi, an alle Heiligen in Christus Jesus, die in Philippi sind, samt den Aufsehern und Diakonen« (Phil. 1,1). Das Wort »Aufseher« oder »Bischöfe« steht dort für Presbyter oder Älteste, und man bemerkt, dass es in der einen Gemeinde in Philippi nicht nur einen, sondern mehrere »Bischöfe« bzw. Älteste oder Aufseher gab. Es ist weit von der biblischen Lehre entfernt, dass ein Aufseher für mehrere Gemeinden verantwortlich ist; denn im Neuen Testament gab es viele Älteste in einer Gemeinde. Sie waren also folglich keine Bischöfe nach unserem heutigen Verständnis des Wortes. Sie waren »Älteste«, »Aufseher« oder »Presbyter« bzw. Vorsteher – einfach die älteren Männer, denen diese Stellung und Aufgabe anvertraut war.

Wiederum scheint es mir – und ich bin glücklich, sagen zu dürfen, dass ich hierin mit vielen treuen Brüdern auf einer Linie bin –, dass es keinen neutestamentlichen Beleg für die episkopale Sichtweise der Gemeindeleitung (z. B. örtliche Kirchensitzungen, regionale Presbyterien, größere Synoden, Generalversammlungen) gibt. Tatsächlich war dies eine Idee, die erst mehrere Jahrhunderte nach dem ersten Jahrhundert Eingang fand und die von einem Mann namens Cyprian von Karthago in Umlauf gesetzt wurde. Wiederum können wir leicht erkennen, wie diese Kirchenstruktur aufkam. In der Kirche entstanden Probleme, Schwierigkeiten traten zutage, und man empfand die Notwendigkeit einer Kirchenzucht, eines Gremiums, welches über strittige Fragen entscheiden sollte. Und wenn man einmal auf diesem Kurs startet, befindet man sich schon auf dem Weg zur bischöflichen Verfassung. Oft hat man von denjenigen unter uns, die nicht für ein »Bischofsgremium« sind, gesagt, dass wir sehr wohl Vorsteher schätzen würden, allerdings örtliche Vorsteher! Vielleicht könnte in diesem Vorwurf ein wenig Wahrheit liegen. In dem Augenblick, wo wir Gemeindezucht auszuüben beginnen, benötigen wir einen gewissen Maßstab, eine gewisse Befugnis und Abordnung, sodass Gemeindezucht umgesetzt werden kann. Und nur aufgrund dieses Erfordernisses wurde die episkopale Idee überhaupt ins Leben gerufen. Seither aber hat sich auch die römisch-katholische Kirche große Mühe gegeben, die bischöfliche Verfassung direkt auf den Apostel Petrus zurückzuführen.

 

4. Die Kirche unter der Leitung des Papstes

Das führt mich dann weiter zur römisch-katholischen Auffassung, die im Grunde genommen die logische Weiterentwicklung der episkopalen Sicht ist. Wir wollen Folgendes darüber sagen: Diese Ansicht ist von daher gesehen absolut logisch und konsequent. Wenn man wirklich für die bischöfliche Verfassung der Kirche plädiert, dann ist die logische Folgerung, dass ein Episkopat, also ein Bistum, über allen anderen steht, dessen Amtsinhaber endgültige Autorität hat. Wenn er ex cathedra spricht, gilt er als unfehlbar, und jedes seiner Worte ist ganz gewiss von Gott. Das ist der Anspruch, den die Katholiken erheben. Sie behaupten, dass der Papst nicht nur der Oberste Bischof, sondern auch der direkte Nachfolger des Apostels Petrus und folglich auch der »Stellvertreter Christi auf Erden« sei.

Wir wollen uns jetzt nicht in die Argumente gegen all diese Behauptungen vertiefen – es gibt zahlreiche Bücher, die Ihnen eine ausführliche Antwort bieten können. Die wesentliche Antwort liegt jedoch darin, dass die Lehre der römisch-katholischen Kirche historisch gesehen völlig unbegründet ist. Ich stelle hiermit nicht einfach eine leere Behauptung auf; dies ist etwas, was bewiesen werden kann. 

 

5. Gemeinde unter der Leitung einer presbyterianischen Denomination

Die nächste Form der Gemeindeleitung ist die presbyterianische Auffassung. Die Presbyterianer gingen von der Annahme aus, dass die örtliche Gemeinde in sich selbst eine Einheit ist, dass Gemeinden aber aus formellen Gründen, um der Ordnung willen und zur Vermeidung von Chaos gut daran tun, einen Gemeindeverband zu bilden, welcher von allen anerkannt wird und nach dem sie sich alle richten wollen. Einige Gemeinden kamen also zusammen und bildeten eine presbyterianische Denomination. Wenn ich »einige Gemeinden« sage, dann meine ich damit nicht, dass die ganze Gemeinschaft der Gemeinden zusammenkam, sondern dass jede Ortsgemeinde in einem festgelegten Gebiet Abgeordnete – einen Prediger und einen Ältesten – entsandte und diese dann alle zusammenkamen und ein Presbyterium bildeten. Dann kamen sie verbindlich darin überein, dass jede Ortsgemeinde zu den Entscheidungen des Presbyteriums stehen solle. Danach gingen sie einen Schritt weiter und ließen einige der Ältesten aus dem Presbyterium in einer Hauptversammlung (oder Synode) zusammenkommen. Aus jedem Presbyterium kamen also Älteste, die dann die Hauptversammlung bzw. Synode bildeten, und die Ältesten einigten sich darauf, sich an die Beschlüsse der Synode zu halten. Das ist nun der Kern des presbyterianischen Systems, worauf die Kirchenstruktur in der presbyterianischen Kirche seit der Zeit von John Knox und der reformierten Denomination beruhte.

 

6. Eine unabhängige Ortsgemeinde

Und dann gibt es schließlich noch die Sichtweise der Gemeindeleitung, die wir die kongregationalistische oder independente (unabhängige) Sicht nennen. Es ist ziemlich schwierig, dieses Thema zu behandeln, weil nicht ein einziger Aspekt der Beschreibung, die ich liefern werde, in völliger Übereinstimmung mit dem steht, was heute tatsächlich praktiziert wird. Heutzutage gibt es nur sehr wenige unabhängige Gemeinden mit diesen Eigenschaften. Die unabhängigen Gemeinden sind der Auffassung, dass jede Ortsgemeinde eine Einheit in sich selbst sei, dass sie die höchste Befugnis habe, alles selbst zu entscheiden. Es handelt sich um eine Versammlung von Christen, die glauben, dass der Herr gegenwärtig und das Haupt der Gemeinde ist, und dass Er, wenn sie auf Ihn schauen und auf Ihn warten, sie durch den Geist leiten und ihnen die Weisheit geben werde, die sie benötigen, um über Lehr- und Zuchtfragen usw. zu entscheiden. Die Ortsgemeinde ist autonom, sie regiert sich selbst, und sie muss nicht auf ein höheres Gremium, sei es ein Bischofskollegium, Presbyterium, eine Synode, einen Kirchenverband, eine Vereinigung, Bruderschaft oder Ähnliches, achten.

Ich frage aber: Wie viele von solchen Gemeinden gibt es heute noch? Ursprünglich traf die Beschreibung auf die sogenannten Kongregationalisten und auf die Baptisten zu; denn die Baptisten vertraten die kongregationalistische Gemeindeordnung, nämlich Unabhängigkeit von einem Gemeindeverband bzw. einer Denomination. Heutzutage haben jedoch gemeinhin sowohl die Kongregationalisten als auch die meisten Baptisten den presbyterianischen Gedanken übernommen, was sich zum Beispiel an ihren Unterstützungsfonds und an ihrer finanziellen Kontrolle über die einzelnen Ortsgemeinden zeigt. Sie sind somit keine unabhängigen Gemeinden mehr, sondern Presbyterianer geworden, bei denen ein höhergestelltes Gremium die Befugnis hat, die Ortsgemeinden zu beeinflussen und sich in ihre Belange einzumischen. 

 

Biblische Leitung einer Gemeinde

Nun, damit haben wir also die unterschiedlichen Auffassungen über die Leitung der Gemeinde und Strukturen kennengelernt. Ich zweifle nicht daran, dass viele an dieser Stelle geneigt sind, mir eine Frage zu stellen: Ziehen Sie eine Gemeindestruktur einer anderen vor? Nun, ich fürchte mich nicht vor dieser herausfordernden Frage! Wenn ein Mann sich von Gott zum Lehren berufen weiß, dann ist es seine Aufgabe, zu versuchen, Anleitungen zu geben. Ich möchte nicht zu dogmatisch sein; aber ich meine: Wenn man im Licht der Lehre des Neuen Testaments über diese Dinge nachdenkt und das vergisst, was sich in der Kirchengeschichte zugetragen hat, kommt man sicherlich zu der Schlussfolgerung, dass das Konzept einer unabhängigen Ortsgemeinde am ehesten der Bibel entspricht. Ja, die Ortsgemeinden versammelten sich auch schon in der Zeit des Neuen Testaments, um Gemeinschaft zu pflegen, und sicherlich müssen auch wir das tun. 

Alle unter uns, die wir Christen sind, sehnen sich nach Gemeinschaft mit Christen in anderen Gemeinden. Wir halten an denselben Glaubensüberzeugungen fest, wir beten denselben Herrn an, und es ist wirklich gut, wenn wir uns z. B. auf Konferenzen treffen können. Aber so, wie ich die Lehre der Heiligen Schrift aus der Zeit des Neuen Testaments verstehe, besaß kein Konzil eine bindende Autorität. Nehmen wir zum Beispiel das Apostelkonzil, das in Jerusalem tagte, was in Apostelgeschichte 15 beschrieben wird. Es hatte keine Befugnis, für die Ortsgemeinden Gesetze zu erlassen; es sprach einfach nur Empfehlungen aus. Es heißt dort einfach: »Es hat nämlich dem Heiligen Geist und uns gefallen, euch keine weitere Last aufzuerlegen, außer diesen notwendigen Dingen« (Apg. 15,28). Das Konzil konnte die Ortsgemeinden nicht zwingen; es konnte keinen Zwang ausüben. Es sagte nur: »Dies ist unser Verständnis; dies ist unser Ratschlag.« Und die Ortsgemeinden konnten es entweder annehmen oder ablehnen. 

Wenn natürlich eine Ortsgemeinde mit anderen Gemeinden überhaupt nicht auf eine Linie kam, dann wären bei ihrem nächsten Gemeinschaftstreffen andere Christen wahrscheinlich bevollmächtigt worden, vorschlagen zu dürfen, dass eine solche Gemeinde kein Recht haben dürfe, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Wenn sie nicht mehr in Eintracht miteinander waren, dann bestand keine Gemeinschaft mehr. Aber es gab in der Zeit des Neuen Testaments keine gesetzgebende, keine zwingende Gewalt. Und deshalb schlage ich die Auffassung von der unabhängigen Ortsgemeinde vor; sie scheint mir dem neutestamentlichen Muster am nächsten zu kommen. Jede örtliche Gemeinde sollte autonom und unabhängig, aber auch immer bereit sein, sich in Gemeinschaft mit solchen zu versammeln, die ihr gleichgesinnt sind und sich an die gleichen biblischen Grundsätze halten.

Wenn Sie die Auffassung von unabhängigen Ortsgemeinden nicht akzeptieren und irgendeine der anderen Gemeindestrukturen für sich annehmen,  dann werden Sie sich eventuell als ein Mitglied in einer Denomination wiederfinden, in der die bestimmenden Kräfte in ihrer Lehre oder in ihrer Praxis nicht mit Ihnen übereinstimmen – und doch wird von Ihnen erwartet, dass Sie eine Lehre unterstützen, von der Sie glauben, dass sie falsch und gefährlich ist –, einfach weil Sie einer solchen Denomination und deren Strukturen angehören. Das ist in der Geschichte immer wieder geschehen, und in dieser Position befinden sich heutzutage viele Christen wieder. Sie gehören Gemeinden bzw. Denominationen an, mit denen sie in der Hauptsache nicht nur nicht übereinstimmen können, sondern auch nicht damit sympathisieren, und doch sind sie solchen Kräften oder Systemen unterworfen. So kann es sein, dass ein Christ sich in einer Gemeinde befindet, die Älteste und deren Dienste unterstützt, von denen er mit Recht glaubt, dass sie eine Verleugnung des Glaubens darstellen.

Darum wiederhole ich, dass es mir scheint, dass im Lichte der neutestamentlichen Lehre und sicherlich auch im Lichte der Erfahrung durch die Jahrhunderte eine unabhängige Ortsgemeinde das Ideal ist. Dort kommen Menschen zusammen, die miteinander übereinstimmen. Aber diese Gemeinschaft mit anderen Christen, mit denen sie in gleicher Weise übereinstimmen, hat nichts Bindendes. Es existiert kein Recht, irgendetwas einzelnen Gemeinden aufzuerlegen oder das Gewissen zu binden. Diese Gemeinschaft gleichgesinnter Gläubiger, die zusammenkommen, um sich selbst und ihr geistliches Leben zu fördern, die einander helfen, so gut sie können – aber ohne Zwang und freiwillig –, ist das Ideal. Keiner einzelnen Gemeinde wird abgenötigt, Dinge zu tun, die ihren Überzeugungen widerstreben und sogar gegen ihr Gewissen streiten.

Ich hoffe, dass niemand meint, dass dies kein geistliches Thema gewesen sei. Diese Dinge sind meines Erachtens von lebenswichtiger Bedeutung, und wenn Sie sagen: »Das Thema Gemeindeleitung hat nichts mit mir zu tun; ich bin ein geistlich gesinnter Mensch«, dann kann ich Ihnen nur deutlich sagen, dass Sie ein sehr unbiblischer Mensch sind. Als ein Glied am Leibe Christi ist es Ihre Aufgabe, ja Ihre Pflicht, darauf zu achten, dass die sichtbare Gemeinde keinesfalls der Lehre des Herrn widerspricht, der uns zu Hütern und Wächtern eingesetzt hat.


Quelle: Ein Auszug aus dem Buch »Gott und seine Gemeinde«, 3L-Verlag.

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Die Leitung der Gemeinde

von Lucas Derksen Lesezeit: 12 min